Karlsruhe (dpa). Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.
Umstrittenes Mietendeckel-Gesetz
Seit mehr als einem Jahr drückt der Berliner Senat den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt mit dem Mietendeckel. Umstritten war das Mietendeckel-Gesetz in Berlin von Anfang an. Die bundesweite Mietpreisbremse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegenden verhängt werden kann, ging der rot-rot-grünen Landesregierung nicht weit genug. Mit dem Mietendeckel-Gesetz hat sie zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen ganz eingefroren, und zwar auf dem Stand von Juni 2019. Laut Senatsverwaltung betrifft das neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.
Union und FDP hatten Prüfung beantragt
Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht haben mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Ihrer Ansicht nach sind einzelne Länder wie hier Berlin nicht befugt, im Mietrecht einen eigenen Weg zu gehen.
Das sah Karlsruhe ebenso. Spätestens mit dem Erlass der Mietpreisbremse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegenden greift, habe der Bund den Bereich abschließend geregelt, so die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats. Sie sei noch mehrfach nachjustiert worden. Dabei habe sich der Bund um einen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen von Mietern und Vermietern bemüht.