Berlin (bmas/sth). Gutverdiener müssen 2023 voraussichtlich wieder höhere Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen als in diesem Jahr. Das geht aus dem am Donnerstag vom Bundessozialministerium (BMAS) vorgelegten Entwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung hervor. In diesen beiden Zweigen der Sozialversicherung sollen Beiträge bis zu einem Monatsverdienst von 7300 Euro im Westen beziehungsweise 7100 Euro (Ost) Beiträge fällig werden. Im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 7050 Euro in den alten sowie 6750 Euro in den neuen Bundesländern. Sie war damit im Westen gegenüber 2021 gesunken.
Sehr stark steigt dem Entwurf zufolge der für die Ermittlung der individuellen Renten-Entgeltpunkte bedeutsame Jahresdurchschnittsverdienst. Er klettert von etwa 38.900 Euro in diesem Jahr um mehr als 4000 Euro auf etwa 43.100 Euro in 2023. Mit der Rechengrößenverordnung werden nach Angaben des BMAS die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) angepasst. Der Entwurf des BMAS muss in den kommenden Wochen noch vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden.
Ab Gehalt von 66.600 Euro Wechsel in die private Krankenversicherung möglich
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich auf Wunsch bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro jährlich (2022: 58.050 Euro) beziehungsweise 4987,50 Euro monatlich (2022: 4837,50 Euro).
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt auf 3395 Euro/Monat (2022: 3.290 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3290 Euro/Monat (2022: 3150 Euro/Monat).
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 betrug laut BMAS im Bundesgebiet 3,30 Prozent und in den alten Bundesländern 3,31 Prozent.
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